• Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 durch Pflegekasse (Umwandlungsanspruch bis
    zu 40% der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen)
  • Entlastungsleistung ab Pflegegrad 1 durch Pflegekasse (in Höhe von 131 Euro
    monatlich – insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr)
  • Verhinderungs- Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
    Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss einer Abtretungserklärung direkt mit der zuständigen
    Pflegekasse.