- Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 durch Pflegekasse (Umwandlungsanspruch bis
zu 40% der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen) - Entlastungsleistung ab Pflegegrad 1 durch Pflegekasse (in Höhe von 131 Euro
monatlich – insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr) - Verhinderungs- Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss einer Abtretungserklärung direkt mit der zuständigen
Pflegekasse.